SICHERHEITSDATENBLATT
FOMBLIN® M100
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
- Handelsname FOMBLIN® M100
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Verwendungen des Stoffs/Gemischs
- Gleitmittel
- Nur für industrielle Zwecke
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firma
SOLVAY SPECIALTY POLYMERS ITALY S.p.A.
VIALE LOMBARDIA, 20
20021, BOLLATE
ITALIA
Tel: +39-02-290921
Email-Adresse
sds.solvay@solvay.com
1.4 Notrufnummer
+44(0)1235 239 670 [CareChem 24]
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 )
- Unter der oben genannten Verordnung nicht als gefährlicher Stoff eingestuft.
2.2 Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
- Unter der oben genannten Verordnung nicht als gefährlicher Stoff gekennzeichnet.
2.3 Andere Gefahren, die zu keiner Einstufung führen
- Thermische Zersetzung kann zur Freisetzung von giftigen und korrosiven Gasen führen.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoff
- Chemische Charakterisierung Perfluorierte Polyether
Angaben zu Bestandteilen und Verunreinigungen
Chemische Bezeichnung Identifikationsnummer Konzentration [%]
Ethene, tetrafluoro-, oxidized, polymd. CAS-Nr. : 69991-61-3 > 99,9
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3.2 Gemisch
- Nicht anwendbar, bei diesem Produkt handelt es sich um einen Stoff.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Inhalation
- Nach Einatmen der Brandgase oder Zersetzungsprodukte im Unglücksfall an die frische Luft gehen.
- Sauerstoff oder, falls erforderlich, künstliche Beatmung.
Nach Hautkontakt
- Mit Wasser und Seife abwaschen.
Nach Augenkontakt
- Sofort mindestens 15 Minuten mit viel Wasser abspülen, auch unter den Augenlidern.
- Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Bei Verschlucken
- 1 bis 2 Glas Wasser trinken.
- KEIN Erbrechen herbeiführen.
- Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Bei Inhalation
Auswirkungen
- Keine bekannte Wirkung.
Nach Hautkontakt
Auswirkungen
- Hautkontakt kann zu Effekten führen wie:
- Rötung
Nach Augenkontakt
Auswirkungen
- Bei Augenkontakt kann es zu einer Reizung kommen.
- Rötung
Bei Verschlucken
Symptome
- Verschlucken kann folgende Symptome hervorrufen:
- Übelkeit
- Erbrechen
- Durchfall
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Hinweise für den Arzt
- Kein(e,er).
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
- Wasser
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- Pulver
- Schaum
- Trockenlöschmittel
- Kohlendioxid (CO2)
Ungeeignete Löschmittel
- Kein(e,er).
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
- Das Produkt ist nicht entzündlich.
- Nicht explosiv
- Im Brandfall können gefährliche Zerfallsprodukte entstehen, wie z.B.: Gasförmiger Fluorwasserstoff (HF),
Fluorphosgen
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung
- Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemieschutzanzug tragen.
- Säurebeständige Schutzkleidung bei Einsatz in nächster Nähe verwenden.
Weitere Information
- Personen in Sicherheit bringen.
- Annäherung an den Gefahrenherd nur mit dem Wind.
- Rettungsmannschaft im Einsatz mit Wasserschleier schützen.
- Behälter und Umgebung mit Wassersprühnebel kühlen.
- Produkt und entleerte Behälter von Hitze- und Zündquellen fernhalten.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Hinweis für das Personal außerhalb des Notdienstes
- Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist.
Hinweis für das Notdienstpersonal
- Für angemessene Lüftung sorgen.
- Material kann glitschige Bedingungen schaffen.
- Wegen Rutschgefahr aufkehren.
- Von offenen Flammen, heißen Oberflächen und Zündquellen fernhalten.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
- Nicht in die Umwelt gelangen lassen.
- Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
- Mit inertem Aufsaugmittel aufnehmen.
- Geeignetes Material zum Aufnehmen.
- Trockensand
- Erde
- Aufschaufeln und in geeignete Behälter zur Entsorgung bringen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
- Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
- Für angemessene Lüftung sorgen.
- Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
- Von Hitze- und Zündquellen fernhalten.
- Zur Vermeidung thermischer Zersetzung nicht überhitzen.
- Maßnahmen gegen elektrostatisches Aufladen treffen.
- Rohrleitungen und Geräte vor Beginn der Arbeiten säubern und trocknen.
- Vor Umladeoperationen sicherstellen, dass die gesamte Ausrüstung geerdet ist.
Hygienemaßnahmen
- Sicherstellen dass sich die Augenspülanlagen und Sicherheitsduschen nahe beim Arbeitsplatz befinden.
- Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
- Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
- Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Technische Maßnahmen/Lagerungsbedingungen
- Von Hitze- und Zündquellen fernhalten.
- In ordnungsgemäß gekennzeichneten Behältern aufbewahren.
- Von brennbaren Stoffen fernhalten.
- Von inkompatiblen Produkten fernhalten
- Für dichte und antikorrosive elektrische Leitungen sorgen.
- Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
Verpackungsmaterial
Geeignetes Material
- Kunststoff.
- Glas
7.3 Spezifische Endanwendungen
- Wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihren Lieferanten
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Schwellengrenzwerte von Abbauprodukten aus der thermischen Zersetzung:
Komponenten mit berufsbedingten Expositionsgrenzwerten am Arbeitsplatz
Inhaltsstoffe Werttyp Wert Grundlage
Hydrogenfluorid MAK-TMW 1,8 ppm
1,5 mg/m3
Grenzwerteverordnung - Anhang I: Stoffliste
Besondere Gefahr der Hautresorption
Hydrogenfluorid MAK-KZW 3 ppm
2,5 mg/m3
Grenzwerteverordnung - Anhang I: Stoffliste
Kategorie Kurzzeitaussetzung : 4 x 15 mins (Miw)
Besondere Gefahr der Hautresorption
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Hydrogenfluorid TWA 1,8 ppm
1,5 mg/m3
Richtlinie 2000/39/EG der Kommission zur
Festlegung einer ersten Liste von Arbeitsplatz-
Richtgrenzwerten
Hydrogenfluorid STEL 3 ppm
2,5 mg/m3
Richtlinie 2000/39/EG der Kommission zur
Festlegung einer ersten Liste von Arbeitsplatz-
Richtgrenzwerten
Hydrogenfluorid TWA 0,5 ppm USA. Maximale Arbeitsplatz-
Konzentrationswerte (TLV) der ACGIH
Gefahr der Hautabsorption
Angegeben als :Fluor
Hydrogenfluorid C 2 ppm USA. Maximale Arbeitsplatz-
Konzentrationswerte (TLV) der ACGIH
Gefahr der Hautabsorption
Angegeben als :Fluor
Carbonyldifluorid TWA 2,5 mg/m3 Richtlinie 2000/39/EG der Kommission zur
Festlegung einer ersten Liste von Arbeitsplatz-
Richtgrenzwerten
Angegeben als :Fluor
Carbonyldifluorid TWA 2 ppm USA. Maximale Arbeitsplatz-
Konzentrationswerte (TLV) der ACGIH
Carbonyldifluorid STEL 5 ppm USA. Maximale Arbeitsplatz-
Konzentrationswerte (TLV) der ACGIH
Biologische Expositionsgrenzwerte:
Inhaltsstoffe Werttyp Wert Grundlage
Hydrogenfluorid BGW 7 mg/g Kreatinin
Fluorid
Urin
Unmittelbar nach
Expositions- bzw.
Schichtende
Verordnung über die
Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz
2014
BGW 4 mg/g Kreatinin
Fluorid
Urin
Vor nachfolgender
Schicht
Verordnung über die
Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz
2014
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Carbonyldifluorid BGW 7 mg/g Kreatinin
Fluorid
Urin
Unmittelbar nach
Expositions- bzw.
Schichtende
Verordnung über die
Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz
2014
BGW 4 mg/g Kreatinin
Fluorid
Urin
Vor nachfolgender
Schicht
Verordnung über die
Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz
2014
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Überwachungsmaßnahmen
Technische Schutzmaßnahmen
- Lokale Absaugung entsprechend dem Emissionsrisiko vorsehen (s. Abschnitt 10).
- Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
- Technische Maßnahmen treffen, um mit den maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen in Übereinstimmung zu sein.
Individuelle Schutzmaßnahmen
Atemschutz
- Bei Zersetzung (siehe Abschnitt 10) verwenden Sie bitte ein Atemschutzgerät mit Atemmaske.
- Druckluftabhängiges Atemschutzgerät (EN 137)
- Außenluftunabhängiges Regenerations-Atemgerät mit Drucksauerstoff (EN 145)
Handschutz
- Schutzhandschuhe gemäß EN 374.
Geeignetes Material
- Nitrilkautschuk
- PVC
- Neoprenhandschuhe
- Butylkautschuk
- Beachten Sie die Angaben des Herstellers in Bezug auf Durchlässigkeit und Durchbruchzeit sowie die besonderen
Bedingungen am Arbeitsplatz (mechanische Belastung, Kontaktdauer).
Augenschutz
- Schutzbrillen
- Augenschutz nach DIN EN 166 tragen.
Haut- und Körperschutz
- Einen Arbeitsanzug und Sicherheitsschuhe tragen.
Hygienemaßnahmen
- Sicherstellen dass sich die Augenspülanlagen und Sicherheitsduschen nahe beim Arbeitsplatz befinden.
- Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
- Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
- Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
- Spülwasser ist in Übereinstimmung mit örtlichen und nationalen behördlichen Bestimmungen zu entsorgen.
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ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen Form: viskos
Aggregatzustand: flüssig
Farbe: farblos
Geruch geruchlos
Geruchsschwelle Keine Daten verfügbar
Molekulargewicht 21.900 Da
Molmasse von Polymeren
pH-Wert Keine Daten verfügbar
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt Schmelzpunkt/Schmelzbereich:
Nicht anwendbar
Siedebeginn und Siedebereich Siedepunkt/Siedebereich:
Nicht anwendbar
Flammpunkt Das Produkt ist nicht entzündlich.
Verdunstungsrate (Butylacetat = 1) Keine Daten verfügbar
Entzündbarkeit (Flüssigkeiten) Das Produkt ist nicht entzündlich.
Zünd-/Explosionsgrenze Explosionsfähigkeit:
Nicht explosiv
Selbstentzündungstemperatur Keine Daten verfügbar
Dampfdruck < 0,00001 hPa ( 20 °C)
Dampfdichte Keine Daten verfügbar
Dichte 1,9 g/cm3 ( 20 °C)
Relative Dichte Keine Daten verfügbar
Löslichkeit Wasserlöslichkeit:
unlöslich
Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln:
Fluorierte Lösemittel : löslich
Verteilungskoeffizient: n-
Octanol/Wasser
Keine Daten verfügbar
Zersetzungstemperatur > 260 °C
Viskosität Viskosität,
kinematisch :
1300 mm2/s ( 20 °C)
Explosive Eigenschaften Keine Daten verfügbar
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Oxidierende Eigenschaften Gilt nicht als brandfördernd.
9.2 Sonstige Angaben
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
- Keine gefährlichen Reaktionen bekannt bei bestimmungsgemäßem Umgang.
10.2 Chemische Stabilität
- Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen.
- Metalle fördern die Zersetzung und senken die Zersetzungstemperatur
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
- Keine gefährlichen Reaktionen bekannt bei bestimmungsgemäßem Umgang.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
- Zur Vermeidung thermischer Zersetzung nicht überhitzen.
- Von Flammen fernhalten.
10.5 Unverträgliche Materialien
- Alkalimetalle
- Lewis-Säuren (Friedel-Crafts) oberhalb von 100°C
- Aluminium- und Magnesiumpulver oberhalb von 180°C
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
- Gasförmiger Fluorwasserstoff (HF).
- Fluorphosgen
- Die Freisetzung von anderen schädlichen Zersetzungsprodukte ist möglich.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
Akute orale Toxizität
LD50 : > 2.000 mg/kg - Ratte
Akute inhalative Toxizität Keine Daten verfügbar
Akute dermale Toxizität
LD50 : > 2.000 mg/kg - Ratte
Akute Toxizität (andere
Verabreichungswege)
Keine Daten verfügbar
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Kaninchen
Keine Hautreizung
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Schwere Augenschädigung/-reizung
Kaninchen
Keine Augenreizung
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Meerschweinchen
Verursacht keine Sensibilisierung bei Labortieren.
Mutagenität
Gentoxizität in vitro
Nicht erbgutverändernd im Ames-Test.
Gentoxizität in vivo Keine Daten verfügbar
Karzinogenität Keine Daten verfügbar
Toxizität für Fortpflanzung und Entwicklung
Toxizität für
Fortpflanzung/Fortpflanzungsfähigkeit
Keine Daten verfügbar
Entwicklungsschädigung/Teratogenitä
t
Keine Daten verfügbar
STOT
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei
einmaliger Exposition
Keine Daten verfügbar
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei
wiederholter Exposition
Keine Daten verfügbar
Erfahrungen mit der Exposition von
Menschen
Keine Daten verfügbar
Aspirationstoxizität Keine Daten verfügbar
Weitere Information Die Beschreibung möglicher schädlicher Auswirkungen basiert auf Erfahrungen
aus der Praxis und/oder toxikologischen Eigenschaften einzelner Bestandteile.
Thermische Zersetzung kann zur Freisetzung von giftigen und korrosiven Gasen
führen.
Die Exposition der Zersetzungsprodukte verursacht schwere Reizung der Augen,
Haut und Schleimhäute.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Kompartiment Wasser
Akute Toxizität für Fische Keine Daten verfügbar
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Akute Toxizität für Daphnien und andere wasserlebende Evertebraten
EC50 : > 100 mg/l - Daphnia magna (Großer Wasserfloh)
Toxizität gegenüber Wasserpflanzen Keine Daten verfügbar
Toxizität bei Mikroorganismen Keine Daten verfügbar
Chronische Toxizität für Fische Keine Daten verfügbar
Chronische Toxizität für Daphnien
und andere wasserlebende
Evertebraten
Keine Daten verfügbar
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Abiotischer Abbau Keine Daten verfügbar
Chemisch-physikalische und
photochemische Eliminierung
Keine Daten verfügbar
Biologischer Abbau
Biologische Abbaubarkeit
Biologisch nicht abbaubar.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Verteilungskoeffizient: n-
Octanol/Wasser
Keine Daten verfügbar
Biokonzentrationsfaktor (BCF) Keine Daten verfügbar
12.4 Mobilität im Boden
Adsorptionspotenzial (Koc) Keine Daten verfügbar
Bekannte Verteilung auf
Umweltkompartimente
Keine Daten verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvBBeurteilung
Keine Daten verfügbar
12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine Daten verfügbar
Anmerkungen Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine Umweltbeeinträchtigungen
bekannt oder zu erwarten.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
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Entsorgung
- Kann unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften verbrannt werden.
- Die Verbrennungsanlage muß mit einer Abgaswäsche zur Neutralisation oder Wiedergewinnung von HF ausgerüstet
sein.
- Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen beseitigen.
Hinweise zur Reinigung und Entsorgung der Verpackung
- Leere Behälter können unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften abgelagert werden.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
ADN/ADNR
nicht reguliert
ADR
nicht reguliert
RID
nicht reguliert
IMDG
nicht reguliert
IATA
nicht reguliert
Bemerkung: Die angegebenen Transportbestimmungen waren zu dem Zeitpunkt in Kraft, als das Datenblatt ausgestellt wurde.
Da sich die Transportbestimmungen für Gefahrgut jederzeit ändern können, empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrer zuständigen
Vertriebsniederlassung zu erkundigen, ob das Ihnen vorliegende Sicherheitsdatenblatt noch Gültigkeit hat.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
Gemisch
Sonstige Vorschriften
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über
die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, mit Nachträgen
- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur
Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH),mit Nachträgen
- Europäischer Abfallkatalog
- Die Abfallschlüsselnummer soll vom Verbraucher, aufgrund des Verwendungszwecks des Produkts, festgelegt
werden.
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Registrierstatus
Informationen in Bestandsverzeichnissen Status
United States TSCA Inventory - Im TSCA-Verzeichnis als aktiv gelistet
Canadian Domestic Substances List (DSL) - Eine oder mehrere Komponenten nicht
in Liste aufgeführt
Canadian Non-Domestic Substances List (NDSL) - In Liste aufgeführt
Australia Inventory of Chemical Substances (AICS) - In Liste aufgeführt
Korea. Korean Existing Chemicals Inventory (KECI) - In Liste aufgeführt
China. Inventory of Existing Chemical Substances in China (IECSC) - In Liste aufgeführt
Japan. ISHL - Inventory of Chemical Substances - In Liste aufgeführt
Japan. CSCL - Inventory of Existing and New Chemical Substances - In Liste aufgeführt
Philippines Inventory of Chemicals and Chemical Substances (PICCS) - In Liste aufgeführt
New Zealand. Inventory of Chemical Substances - In Liste aufgeführt
Taiwan. Chemical Substance Inventory (TCSI) - In Liste aufgeführt
EU. European Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of
Chemical (REACH)
- Wurde das Produkt bei Solvay Europe
erworben, ist es konform mit der
REACH-Verordnung, andernfalls
wenden Sie sich bitte an die Lieferfirma.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
- Eine Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment) ist für diesen Stoff nicht erforderlich.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Schlüssel oder Legende für im Sicherheitsdatenblatt verwendete Abkürzungen und Akronyme
- C Obergrenze
- MAK-KZW Kurzzeitwert
- MAK-TMW Tagesmittelwert
- STEL Kurzzeitgrenzwerte
- TWA 8 Stunden, zeitlich gewichteter Durchschnitt
- VGÜ2014 Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2014
NB: In diesem Dokument wird als Tausendertrennzeichen "." (Punkt) sowie als Dezimaltrennzeichen "," (Komma) verwendet.
Die Informationen in diesem Sicherheitsdatenblatt sind korrekt nach bestem Wissen und Gewissen und entsprechend unserem
Kenntnisstand zur Zeit ihrer Veröffentlichung. Diese Informationen gelten nur als Richtlinien, um den Benutzer mit ausreichenden
Sicherheitsbedingungen bei der Handhabung, dem Gebrauch, der Verarbeitung, Lagerung, dem Transport, der Anwendung und
dem Abbau des Produktes zu unterstützen und sie sollen nicht als Garantie oder als Qualitätsmerkmal dienen. Sie sollen in
Zusammenhang mit den technischen Datenblättern benutzt werden, aber sollen diese nicht ersetzen. So beziehen sich die
Informationen nur auf das bezeichnete Produkt und können nicht angewendet werden, wenn ein solches Produkt in Kombination
mit anderen Materialien oder in anderen Herstellungsprozessen benutzt wird, es sei denn, dies ist ausdrücklich vermerkt. Das
Datenblatt befreit den Benutzer nicht von der Verpflichtung sicherzustellen, dass er in Übereinstimmung mit allen Vorschriften in
Verbindung mit seiner Tätigkeit handelt.
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