Mehrflaschenanlage für 2 Flaschen - 4,0 kg 50 mbar - Großflaschen Anschluss - Ausgang RST 12 mm - automatische Umschaltung - OPSO (SAV) PRV UPSO - GOK

  • Artikelnummer: 28286
  • Hersteller: Dopp
Herstellerinformationen:
Dopp
Lübbener Str. 10
Brandenburg
Unterspreewald, Deutschland, 15910
info@gase-dopp.de
https://gase-dopp.de/
verantwortliche Person:
Frank Dopp
Lübbener Str. 10
Brandenburg
Unterspreewald, Deutschland, 15910
info@gase-dopp.de
https://shop.gase-dopp.de
554,64 €
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Beschreibung

GOK
Flaschenanlage mit automatischem Umschaltventil Typ AUV zum Anschluss an Gasflaschen mit 33 kg Füllgewicht, zur Druckregelung auf den Nenndruck des Gasgerätes

Unsere höchste Sicherheitsstufe Safety level 5, bei der nicht nur ein für die angeschlossenen Verbrauchsgeräte zu hoher Druck überwacht wird, sondern auch ein zu niedriger Druck bzw. eine Leckage in der angeschlossenen Rohrleitung. Dabei wird zusätzlich zur Überdruck-Sicherheitseinrichtung OPSO (SAV) / Sicherheitsabblaseventil PRV eine Unterdruck-Sicherheitsabsperreinrichtung UPSO für zu niedrigen Druck verwendet

 


bestehend aus:

automatischem Umschaltdruckregler Typ AUV mit Bedienknopf 4,0 kg - 50 mbar

2 x Propanschlauch Hochdruck-Schlauchleitungen mit Großflaschenanschluss 450 mm

Rohrstücken Übergangsstutzen 12 mm

Betriebs- und Reserveanzeige

Gasrücktrittsicherung

Niederdruckregler mit Überdruck-Sicherheitsabsperreinrichtung OPSO (SAV)

mit Unterdruck-Sicherheitsabsperreinrichtung UPSO

Sicherheitsabblaseventil PRV

Verschraubungsteilen und Halteschiene

 

 

Vorteile und Ausstattung

ein Flaschenwechsel ist ohne Betriebsunterbrechung möglich

Gasrücktrittsicherung: ein Durchschlagen des Gasstroms beim Flaschenwechsel wird verhindert

Ausführung Zweiflaschenanlage mit Übergangsstück RST 12 mm

 

Konformität

Einzelarmaturen mit DIN-DVGW- bzw. DVGW-Baumusterprüfzertifikat o. EU-Baumusterprüfbescheinigung GGV

 

Technische Daten

Maximal zulässiger Druck: PS 16 bar

 

Hinweis

Entspricht den berufsgenossenschaftlichen Anforderungen der DGUV Regel 110-010 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - bisher DGUV Vorschrift 79). Die Dimensionierung und Auslegung der Flüssiggasanlage (Nenndurchfluss, Nennweite etc.) ist nach TRF vorzunehmen

 

 

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