Vordruckregler 50 mbar auf 30 mbar - 1 kg/h - beidseitig RVS 8 mm - für Caravans - Niederdruckregler G76 - GOK 0145000

  • Artikelnummer: 25523
  • Hersteller: GOK
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Beschreibung

 

GOK

Caravan

Niederdruckregler G76 0145000

 

 


Niederdruckregler G76 0145000

zum Anschluss von 30 mbar Caravans bzw. Motorcaravans (Reisemobile) an 50 mbar Standleitungen

Vorteile und Ausstattung

der Niederdruckregler wird in die Standleitung vor dem Fahrzeug montiert und regelt den Druck von 50 auf 30 mbar

Hinweis

Der Niederdruckregler ist nicht für den festen Einbau im Fahrzeug geeignet!

Produkthinweis
Im DVGW-Arbeitsblatt G 607 Flüssiggasanlagen in bewohnten Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Straßenfahrzeugen - Betrieb und Prüfung wird vorgeschrieben, dass Druckregler spätestens 10 Jahre nach Herstelldatum auszuwechseln sind. Beträgt der Betriebsdruck der Anlage 30 mbar ist gemäß der G 607 bei einem Austausch, ein Regler nach EN 16129, Anhang D (siehe z. B. Bestell-Nr. 01 280 10) zu verwenden. Für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen mit einem Betriebsdruck von 50 mbar besteht Bestandsschutz. Eine Umrüstpflicht auf 30 mbar besteht nicht.

 

Flüssiggasanlagen auf Booten sind in der EN ISO 10239 genormt. Darin sind die zum Teil extremen Belastungen wie Korrosion, niedrige oder hohe Temperaturen und starke Bewegungen des Bootes berücksichtigt.

Wir haben diese Forderungen in unserer Produktauswahl für den Marinebereich umgesetzt. Vor allem der Korrosionsschutz spielt eine entscheidende Rolle.

Als Materialien haben wir deshalb nicht rostende Stähle oder Messing verwendet. Andere Metalle schützt ein besonders hochwertiges Lackierverfahren.

Hinweis zum Einsatz von Niederdruckreglern im Bereich Marine
Im DVGW-Arbeitsblatt G 608 „Kleine Wasserfahrzeuge – Betrieb und Prüfung der Flüssiggasanlage“ ist vorgeschrieben, dass Druckregler und  Schlauchleitungen spätestens sechs Jahre nach Herstelldatum gegen neue auszuwechseln sind.
Beträgt der Betriebsdruck der Anlage 30 mbar, ist gemäß G 608 bei einem Austausch ein Druckregler nach EN 16129 Anhang M (siehe z. B. Bestell-Nr. 01 280 14) zu verwenden.
Für Flüssiggasanlagen in Booten mit einem Betriebsdruck von 50 mbar besteht Bestandsschutz. Eine Umrüstpflicht auf 30 mbar existiert nicht.
Für Flüssiggasanlagen nach EN ISO 10239 sind Druckregler mit Manometer oder der Einbau eines Leckagetestgerätes vorgeschrieben.

 

 

 

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