Vordruckregler 50 mbar auf 30 mbar - 1 kg/h - beidseitig RVS 8 mm - für Fahrzeuge Boote - Typ Typ DE 50/30 S - GOK 7144600

  • Artikelnummer: 25522
  • Hersteller: GOK
68,19 €
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Beschreibung

 

GOK

Fahrzeug / Caravan / Boot

Vordruckregler Typ DE 50/30 S

 

Ersatz für den Truma Regler VDR 50/30 bis Bj. 02/2019 (138090)


zur sicheren und normgerechten Integration von 30 mbar Gasgeräten in 50 mbar Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und Booten

Vorteile und Ausstattung

inklusive 1 m Kunststoff-Entlüftungsleitung
einfache Montage in die jeweilige Geräteleitung
integrierte Bypassbohrung sorgt für eine Gasdichtheitsprüfung bis zum Gasgerät
ideal bei Nachrüstung der Flüssiggasanlage oder Austausch von defekten Gasgeräten

Konformität

EU-Baumusterprüfbescheinigung GGV

Technische Daten

Maximal zulässiger Druck: PS 1 bar

Produkthinweis
Im DVGW-Arbeitsblatt G 607 Flüssiggasanlagen in bewohnten Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Straßenfahrzeugen - Betrieb und Prüfung wird vorgeschrieben, dass Druckregler spätestens 10 Jahre nach Herstelldatum auszuwechseln sind. Beträgt der Betriebsdruck der Anlage 30 mbar ist gemäß der G 607 bei einem Austausch, ein Regler nach EN 16129 zu verwenden. Für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen mit einem Betriebsdruck von 50 mbar besteht Bestandsschutz. Eine Umrüstpflicht auf 30 mbar besteht nicht.

 

Flüssiggasanlagen auf Booten sind in der EN ISO 10239 genormt. Darin sind die zum Teil extremen Belastungen wie Korrosion, niedrige oder hohe Temperaturen und starke Bewegungen des Bootes berücksichtigt.

Wir haben diese Forderungen in unserer Produktauswahl für den Marinebereich umgesetzt. Vor allem der Korrosionsschutz spielt eine entscheidende Rolle.

Als Materialien haben wir deshalb nicht rostende Stähle oder Messing verwendet. Andere Metalle schützt ein besonders hochwertiges Lackierverfahren.

 

Hinweis zum Einsatz von Niederdruckreglern im Bereich Marine


Im DVGW-Arbeitsblatt G 608 „Kleine Wasserfahrzeuge – Betrieb und Prüfung der Flüssiggasanlage“ ist vorgeschrieben, dass Druckregler und  Schlauchleitungen spätestens sechs Jahre nach Herstelldatum gegen neue auszuwechseln sind.
Beträgt der Betriebsdruck der Anlage 30 mbar, ist gemäß G 608 bei einem Austausch ein Druckregler nach EN 16129 zu verwenden.
Für Flüssiggasanlagen in Booten mit einem Betriebsdruck von 50 mbar besteht Bestandsschutz. Eine Umrüstpflicht auf 30 mbar existiert nicht.
Für Flüssiggasanlagen nach EN ISO 10239 sind Druckregler mit Manometer oder der Einbau eines Leckagetestgerätes vorgeschrieben.

 

 

 

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